Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für einen Reiseaufenthalt bei uns an der Schlei entschieden haben.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Familie Otto als Beherbergungsbetrieb. Sie sind – sofern wirksam einbezogen – unmittelbarer Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und der Familie Otto geschlossenen Beherbergungsvertrages. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie den Vertrag mit der Familie Otto direkt oder über die Vermittlung einer Vermittlungsstelle abgeschlossen haben.
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§ 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
- Mit der Buchung bietet der Gast der Familie Otto oder der Vermittlungsstelle als Vermittler den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich (per Email, über die Buchungsfunktion einer Vermittlungsstelle im Internet, Telefax) erfolgen kann aber auch mündlich (telefonisch) vorgenommen werden.
- Der Beherbergungsvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die durch Familie Otto oder durch die Vermittlungsstelle erfolgt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
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§ 2 Reservierungen
- Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und Familie Otto oder der Vermittlungsstelle ausdrücklich vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so gilt eine Reservierung als Buchung und führt bei Buchungsbestätigung durch Familie Otto oder die Vermittlungsstelle grundsätzlich zum Vertragsschluss.
- Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, Familie Otto oder der Vermittlungsstelle bis zu dem vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gelten soll. Der Vertrag kommt dann durch die Buchungsbestätigung zustande. Erfolgt keine Mitteilung, so erlischt die Reservierung. Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht.
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§ 3 Leistungen und Preise
- Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen sind die in der Ausschreibung (Internetauftritt, Katalog, Gastgeberverzeichnis) vorhandenen und in der Buchung / Buchungsbestätigung erfolgten Angaben maßgeblich.
- Die angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer, Endreinigung, Strom und Wasser.
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§ 4 Zahlungsbedingungen
- Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises fällig.
- Die gesamte Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Anreise per Überweisung an Familie Otto zu zahlen. Nach Absprache kann eine Zahlung per EC- oder Kreditkarte bei Anreise erfolgen.
- Werden die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht fristgemäß geleistet, ist Familie Otto berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das Recht, Schadensersatz geltend zu machen bleibt davon unberührt.
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§ 5 Rücktritt durch den Gast
- Im Falle des Rücktritts vom Beherbergungsvertrag (Absage oder sonstige Nichtinanspruchnahme) bleibt der Anspruch der Familie Otto auf Bezahlung des vereinbarten Beherbergungspreises bestehen. Familie Otto hat sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen zu lassen.
- Der Gast hat je nach Zeitpunkt des Zugangs seiner Rücktrittserklärung folgende anteilige Kosten bezogen auf den gesamten Preis der Beherbergungsleistung an Familie Otto zu zahlen:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Beherbergungspreises
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Beherbergungspreises
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Beherbergungspreises
Danach: 90 % des Beherbergungspreises
- Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass Familie Otto kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Familie Otto bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern und nachzuweisen.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Beim Abschluss dieser Versicherung beraten wir Sie gerne.
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§ 6 Obliegenheiten, Haftung des Gastes
- Die Unterkunft darf nur mit der mit Familie Otto vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung begründet das Recht der Familie Otto zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Ersatzweise kann eine angemessene Mehrvergütung verlangt werden.
- Der Gast haftet während der Beherbergung für alle während der Beherbergung von ihm selbst, seinen Angehörigen oder den bei ihm beherbergten Personen verursachten Schäden am Objekt und dessen Inventar. Kosten, die für die Beseitigung von Schäden entstehen, werden dem Gast in Rechnung gestellt
- Bei Mängeln der Beherbergungsleistung (Unterkunft) ist der Gast verpflichtet, diese sofort anzuzeigen und alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Familie Otto wird sich bemühen, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
- Eine Kündigung des Beherbergungsvertrages durch den Gast ist nur zulässig, wenn der Mangel erheblich ist und nach Ablauf einer vom Gast gesetzten angemessenen Frist keine zumutbare Abhilfe erfolgt ist.
- Gebuchte und zur Verfügung stehende Leistungen, die der Gast nicht in Anspruch nimmt (z.B. wegen einer früheren Abreise), müssen wie vereinbart gezahlt werden.
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§ 7 Haftungsbeschränkung der Familie Otto
Die vertragliche Haftung der Familie Otto für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Beherbergungspreis beschränkt. Diese Beschränkung gilt nur soweit ein Schaden des Gastes durch Familie Otto oder ihre Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Schaden allein durch das Verschulden eines (anderen) Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
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§ 8 An- und Abreise
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, steht die Unterkunft am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen.
- Am Abreisetag sind folgende Arbeiten vom Gast zu erledigen:
- Küchenzeile von groben Verschmutzungen reinigen,
- Betten abziehen und ins Bad legen,
- Haus ausfegen,
- Müll, Papier und Glas ordnungsgemäß getrennt entsorgen.
- Am Anreise- und am Abreisetag wird jeweils ein Termin für die Übergabe der Unterkunft vereinbart.
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§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und der Familie Otto findet deutsches Recht Anwendung.
- Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Schleswig. Dasselbe gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.